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Teilnahmebedingungen

Das "Kleingedruckte"

Anmeldungen

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Ihre Anmeldung wird erst wirksam, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Wichtige Hinweise

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung übersenden wir Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung und die entsprechende Rechnung. Geht Ihre Zahlung bis zum vereinbarten Fälligkeitstag auf unserem Konto ein, erlangen Sie das Recht auf Teilnahme am gebuchten Kurs. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es bleibt der Akademie vorbehalten, ohne Angabe von weiteren Gründen die Anmeldung einseitig aufzuheben bzw. einen Kurs ggf. kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren mit der Absage erstattet. Weitere Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.

Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich bis spätestens zum Kursbeginn fällig,- auf Antrag kann gegebenenfalls Ratenzahlung vereinbart werden (dann ist zwingend eine Ermächtigung zum Einzug der Beträge mittels Lastschrift zu erteilen).

Gebühren

Kompaktkurs (10 Wochen) 4.000 Euro
Super-Crash-Kurs ( 2 Wochen) 1.100 Euro
Power-Kick-Samstage ( 3 Tage) 240 Euro

Preisnachlass bei Buchung des "Komplett-Paketes"

Sofern Sie das optimal abgestimmte „Komplettpaket“ (Kompaktkurs + Super-Crash-Kurs + Power-Kick-Samstage) buchen, zahlen Sie NUR 4.950 Euro (statt 5.340 Euro bei Einzelbuchung) und sparen 390 Euro.

Teilnahmebedingungen

  1. In der jeweiligen Kursgebühr sind keine Kosten für Gesetzestexte und/oder Verwaltungs-anweisungen und auch keine Kosten für alle weiteren als die angegebenen Organisationsmittel enthalten.
  2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Das gleiche gilt für etwaige Lücken in dem Vertrag.
  4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die im Zusammenhang mit der Lehrgangsorganisation und - durchführung benötigt werden, gespeichert und - soweit Dritte mit der Organisation und/ oder Durchführung des Lehrganges beauftragt werden - an diese weitergegeben werden.
  5. Absprachen zwischen den Teilnehmern und Dozenten bzw. der Geschäftsstelle sind nur gültig, wenn sie durch die Private Steuerakademie Müller & Co. GmbH schriftlich bestätigt sind.
  6. Haftungsansprüche irgendwelcher Art wg. Ausfall/Verlegung von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen, Umbesetzungen, Einsatz anderer Dozenten, Verlegung des Lehrgangsortes sowie Nichterreichung des Examensziels sind ausgeschlossen.
  7. Die Private Steuerakademie Müller & Co. GmbH haftet nicht für i.Z.m. dem Besuch von Kursen entstandene Personen-, Sach- oder sonstige Schäden.
  8. Sollte der Kurs nicht realisiert werden können, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegen den Schulungsträger, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen in diesem Falle nicht.
  9. Sämtliche Anmeldungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform und werden erst mit Zugang wirksam. Ein Ausbildungsvertrag mit einer Lehrgangsdauer von bis zu zwölf Monaten ist von dem Teilnehmer nicht kündbar. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Wird das Vertragsverhältnis vor Abschluss des Lehrgangs vorzeitig aufgrund einer Kündigung des Teilnehmers oder wegen eines vom Teilnehmer zu vertretenden Grundes beendet, so entfällt die Ermäßigung der Lehrgangsgebühr mit rückwirkender Wirkung auf den Beginn des Lehrgangs und der Teilnehmer hat den regulären Stundensatz pro geleisteter Unterrichtsstunde - berechnet vom Lehrgangsbeginn bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung - zu zahlen. Die vom Teilnehmer tatsächlich gezahlten Lehrgangsgebühren werden hierauf angerechnet. Ein etwaiger vom Teilnehmer noch zu zahlender Restbetrag ist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sofort fällig; ein etwaiger an den Teilnehmer zurückzuerstattender Differenzbetrag wird vom Schulungsträger sofort zurückgezahlt.
  10. Pflichten des Schulungsträgers: Der Schulungsträger verpflichtet sich, dem Teilnehmer Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend den besonderen Erfordernissen der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen zu vermitteln.
  11. Pflichten des Teilnehmers: Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich zu bemühen, alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, um das Lehrgangsziel zu erreichen und seine gesamten Aktivitäten ernsthaft an der Verwirklichung dieses Zieles auszurichten; regelmäßig und pünktlich an allen Schulungsmaßnahmen teilzunehmen; bei Fernbleiben von der Ausbildung dem Schulungsträger unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben; alle im Rahmen des Lehrgangs von den Vertretern des Schulungsträgers erteilten Weisungen zu befolgen; die für den Schulungsbetrieb geltenden Bestimmungen zu beachten; über Betriebs- und Geschäftsvorgänge Stillschweigen zu bewahren; die vereinbarten Lehrgangsgebühren fristgerecht zu zahlen.